Impressum

Für bestimmte Diensteanbieter sind keine speziellen telemedienrechtlichen Vorschriften vorgesehen (LG Siegen, Urteil vom 9.7.2013, Az. 2 O 36/12). Auch nach internationalem Privatrecht liegt für solche Diensteanbieter kein Wettbewerbsverstoß durch die Nichtbeachtung von z. B. § 5 TMG vor.